BauBund Service

Rauchwarnmelder

Planung, Montage und Wartung – sicher und vorschriftsgemäß.

Rauchwarnmelderpflicht in Niedersachsen

In Niedersachsen schreibt die Niedersächsische Bauordnung (§ 44 Abs. 5 NBauO) Rauchwarnmelder vor: in Neubauten seit dem 1. November 2012 und in bestehenden Wohnungen seit dem 1. Januar 2016. Schlafräume, Kinderzimmer und Flure, über die Rettungswege führen, müssen jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben.

Wir übernehmen für Sie die Ausführungsplanung, die Montage und die jährliche Wartung bzw. Sichtprüfung nach DIN 14676 – einschließlich der Archivierung der Prüfprotokolle.

Unser Wartungs-Servicevertrag

Im Rahmen eines Wartungs-Servicevertrags für Rauchwarnmelder übernehmen wir:

  • die Terminankündigung bei Bewohnern und Mietern
  • die Sichtprüfung nach DIN 14676
  • die Protokollierung des Prüfergebnisses
  • den Versand des Protokolls an Bewohner bzw. Mieter sowie die Archivierung über 10 Jahre
  • den Austausch defekter Rauchwarnmelder
Die Kosten der jährlichen Wartung können als Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden.

Gern beraten wir Sie rund um Montage und Wartung von Rauchwarnmeldern und freuen uns auf Ihre Nachricht.

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