Rauchwarnmelder

Rauchwarnmelder

Die Rauchwarnmelderpflicht in Niedersachsen besteht bereits seit Juni 2005, für Neubauten und für bestehende Immobilien (Wohnungen) seit dem 31. Dezember 2014 (§ 13 Abs. 5 HBO).

Wir bieten Ihnen die Ausführungsplanung, Montage und die jährlich vorgesehene Wartung/Sichtprüfung nach DIN 14676 sowie die notwendige Archivierung der Prüfprotokolle an.

Im Rahmen eines Wartungs-Servicevertrages für Rauchwarnmelder übernehmen wir für Sie:

  • Terminankündigung bei Bewohnern/Mietern
  • Durchführung der Sichtprüfung nach DIN 14676
  • Protokollierung des Prüfergebnisses
  • Versendung des Protokolls an Bewohner/Mieter sowie Archivierung (10-Jahre)
  • Austausch defekter Rauchwarnmelder

Die Rauchwarnmelder können Sie mieten oder kaufen. Die Mietkosten sind nach Urteilen verschiedener Gerichte auf die Mieter umlegbar. Im Rahmen eines Wartungs-Servicevertrages bieten wir auf unsere verwendeten Rauchwarnmelder eine Garantie von 10 Jahren an.

Gerne beraten wir Sie rund um die Montage und Wartung von Rauchwarnmeldern und freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme unter 

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Messtechnik

Wir bieten Ihnen die zur Verbrauchserfassung notwendigen Messgeräte

  • elektronische Heizkostenverteiler
  • Kalt- und Warmwasserzähler

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RAUCHWARNMELDER

Rauchwarnmelder gewährleisten eine hohe Sicherheit für Bewohner und Wohnraum, deshalb hat man im  Niedersächsischen Landtage am  31.12.2015 eine Rauchwarnmelderpflicht beschlossen.

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