MESSTECHNIK
Messtechnik
Wir bieten Ihnen die zur Verbrauchserfassung notwendigen Messgeräte wie z. B.:
- elektronische Heizkostenverteiler
- Kalt- und Warmwasserzähler
- Wärmemengenzähler
- Kältezähler
- und andere
zum Kauf und zur Miete an.
Selbstverständlich können die Messgeräte auch mit Funk betrieben und ausgelesen werden.
Bei der Anmietung der Messgeräte richtet sich die Laufzeit des Mietvertrages nach der Eichdauer des gemieteten Messgerätes. Dies sind bei Kaltwasserzählern 6 Jahre, Warmwasserzählern 5 Jahre, Wärmemengenzählern 5 Jahre und bei elektronischen Heizkostenverteilern i. d. R. 10 Jahre.
Im Rahmen eines Wartungs-Servicevertrages übernehmen wir die Überwachung und Pflege der Messgeräte und tauschen anstandslos defekte Messgeräte aus. Auch übernehmen wir die Mitteilung an das zuständige Eichamt über verwendete meldepflichtige Messgeräte (z. B. Kalt-/Warmwasserzähler).
Die Mietkosten der Messgeräte sind nach den gesetzlichen Bestimmungen auf die Mieter/Nutzer umlagefähig.
weitere Angebote
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RAUCHWARNMELDER
Rauchwarnmelder gewährleisten eine hohe Sicherheit für Bewohner und Wohnraum, deshalb hat man im Niedersächsischen Landtage am 31.12.2015 eine Rauchwarnmelderpflicht beschlossen.
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